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Alt 31.05.2018, 16:46   #1
DJ Mix
Silver Head
 
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DSGVO vs. DnB-Webpräsenzen und Promo

Wieviele DnB-Webseiten sind eigentlich wegen der DSGVO schon offline gegangen?

(Scherz - ich weiß, daß alle nur noch auf Fakebook sind, außer Labels wie Neosignal...)

Noch am 24. Mai wurden ja Bedenken (wie üblich) abgewiegelt, von den Leitmedien als "Panikmache" ausgeblendet und Kritiker verlacht... Aber seit dem 25. zeichnet sich (auch wie üblich) ein ganz anderes Bild ab - die Abmahnungen fingen sogar schon am Tag des Inkrafttretens an:
https://www.heise.de/newsticker/meld...n-4061044.html

Heise und Faz haben auch was zu den lustigen Seiten daran, nach dem Motto "ist ja nicht so schlimm wenn man noch lachen kann":
https://www.heise.de/security/meldun...t-4057866.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-15609815.html

Weniger beschwichtigend mehr Details (ebenfalls wie üblich) auf einer bösen Webseite, die man als braver Bürger nicht lesen darf:
https://dieunbestechlichen.com/2018/...-und-phishing/

Unterm Strich ergeben sich ganz neue unmoralische, aber legale (!) Möglichkeiten des kapitalistischen Konkurrenzkampfs in der DnB-"Szene".

Crews können sich seit 25. Mai mit Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen gegenseitig plattmachen. Z.B. könnte ein bekannter lokaler Veranstalter, der regelmäßig teure DJs und MCs für größere Events importiert und auf Gewinn hin mit Masse arbeitet (mit Firma und guten Kontakten zu Rechtsanwälten) sein Impressum schnell auf den aktuellen Stand bringen und dann mit einem einzigen anomymen Brief an die Staatsanwaltschaft die ganzen kleineren Veranstalter erledigen, die mit wenig Ressourcen ihre Herzprojekte oder monatliche Reihen in kleineren Clubs gemacht haben und dafür irgendwelche Standard-Blogs oder Webseiten hatten...

Es hat ja auch so gut wie jeder auf Facebook und sonstwo Profile und Pages ohne vollständiges gesetzmäßiges Impressum nebst Datennutzungserklärung etc pp, jeder sammelt "Freunde" aus der Zielgruppe und lädt die ohne handschriftlich signierte Einwilligungserklärungen zu FB-Events ein. Auch Soundcloud-Follower, Bandcamp-Kunden... Alles Gegenstand der DSGVO!

Man kann zwar noch beschönigen und ignorieren, in der juristisch unbegründeten Hoffnung, daß man zu klein sei, um betroffen zu werden, aber ich bin wirklich gespannt auf die erste Prozeßwelle (und Präzedensurteile). Ich glaub das wird noch einiges nach sich ziehen für die Nachtlebenindustrie und die elektronischen Tanzmusikszenen, genreübergreifend. Auch das Modell der digitalen Selbstvermarktung (sei es auch nur als Hobby) ist nämlich plötzlich und über Nacht in seiner bisher üblichen Form illegal geworden.

Ist hier noch wer, der auch darüber nachdenkt?
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Alt 05.06.2018, 21:09   #2
DJ Mix
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Noch einer: https://meedia.de/2018/06/05/abschal...k-urteil-sagt/
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Alt 23.11.2018, 11:45   #3
Trolley
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Also hier war Dummheit im Spiel... sorry ...:
https://www.lhr-law.de/magazin/daten...bussgeld-dsgvo
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-15903347.html

Das lief dagegen noch glimpflich ab:
https://www.heise.de/newsticker/meld...n-4230644.html

Ich muss aber auch betonen: die DSGVO existiert im Grunde nicht erst seit gestern. Es wird jetzt nur tatsächlich durchgegriffen.
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Alt 28.05.2019, 16:39   #4
DJ Mix
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Endlich mal ne gute Nachricht...

Zitat:
Zitat von fefe
Das Landgericht Stuttgart hat geurteilt, dass DSGVO-Abmahnungen mit Kostennote durch Wettbewerber gegenstandslos sind, da die DSGVO die Sanktionen abschließend regelt.

Das sind hervorragende Neuigkeiten! Endlich zieht mal einer den Stöpsel raus aus der Schlammgrube der Abmahnindustrie.
Hier der Urteilsentwurf:
https://www.kpw-law.de/wp-content/up...-68-18-KFH.pdf
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