~nat~
27.03.2003, 13:18
..muss nicht zwangslaeufig fahruntuechtig sein!
Nach einem Urteil des Pfaelzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibruecken ist das erst der Fall, wenn bestimmte Indizien fuer die Fahruntuechtigkeit feststellbar sind.
Als Beispiel nannten die Richter den Verlust der Orientierung oder des Gleichgewichtssinns.
Das Gericht hob damit die Verurteilung eines Autofahrers auf, der vor der Fahrt HASCHISCH, KOKAIN UND HEROIN konsumierte hatte.
Im Gegensatz zur Vorinstanz und einem Sachverstaendigen sah das OLG eine Fahruntuechtigkeit nicht als erwiesen an.
Anders als beim Alkoholkonsum gebe es keine feststehenden Grenzwerte, bei deren Erreichen auf eine Fahruntuechtigkeit geschlossen werden koenne (AKTENZEICHEN 1 Ss 117/02).
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:eek: krass!!! dann sollte das mal schleunigst nachgeholt werden!!!
Nach einem Urteil des Pfaelzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibruecken ist das erst der Fall, wenn bestimmte Indizien fuer die Fahruntuechtigkeit feststellbar sind.
Als Beispiel nannten die Richter den Verlust der Orientierung oder des Gleichgewichtssinns.
Das Gericht hob damit die Verurteilung eines Autofahrers auf, der vor der Fahrt HASCHISCH, KOKAIN UND HEROIN konsumierte hatte.
Im Gegensatz zur Vorinstanz und einem Sachverstaendigen sah das OLG eine Fahruntuechtigkeit nicht als erwiesen an.
Anders als beim Alkoholkonsum gebe es keine feststehenden Grenzwerte, bei deren Erreichen auf eine Fahruntuechtigkeit geschlossen werden koenne (AKTENZEICHEN 1 Ss 117/02).
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:eek: krass!!! dann sollte das mal schleunigst nachgeholt werden!!!