Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EBAY - käufer hat ware nicht erhalten.. rechtslage?


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~nat~
26.07.2005, 02:44
hi!

musste nun leida am eigenen leib erfahren, wie ungerecht EBAY doch sein kann..

der käufer hat die von mir gelieferte ware nicht erhalten, sagt er!
leida ging die briefsendung unversichert auf den weg..

ich hab auch nen nachforschungsantrag gestellt, hab allerdings noch keine antwort von der post bekommen.

jetzt macht der käufer druck und droht sogar mit rechtlichen schritten!

in wieweit würde er denn recht bekommen? es steht doch aussage gg aussage!? oda nicht?

ich hab den zahlungsbeleg von der post, er hat überhaupt nichts..
wer sagt mir denn, dass er den brief nicht bekommen hat und mich jetzt einfach übern tisch ziehen will??

ich hab ihm sogar angeboten, dass ich ihm nen teil zurück überweis, so dass der verlust in etwa halbiert wird! aba das is ihm wohl nicht genug.. :dontknow:

kann er damit durch kommen??

:(

ATist
26.07.2005, 05:47
also erstmal ruhe bewahren...
bin mir _relativ_ sicher, dass du im recht bist (mein rechtslehre unterricht ist doch ein bissel her)
hast du ihm gesagt, das du die quittung hast und nachforschungsantrag gestellt hast? weil dann sollte er eigentlich erstmal ruhig sein und seine rechtlichen schritte sonstwohin stecken
denn afaik ist die ware eine holschuld und im kaufvertrag verpflichtest du dich allenfalls zum versand (quittung hast du ja)
außer du hast im angebot stehen gehabt, dass du es versichert schickst...(gehe mal nicht davon aus)
was die post damit macht ist ausserhalb deines einflussbereichs

warte mal ab was die post sagt, vielleicht kommts auch wieder zurück, weil zustellung nicht geklappt hat oder so...

Mr.Ez
26.07.2005, 08:02
...ich meine, wenn Du nen Quittungsbeleg fürs versenden der Ware hast und auch nen Nachforschungsantrag gestellt hast, bist Du auf der sicheren Seite. Die Ware wurde schließlich unversichert und von privat versendet. Wärst Du nen Ebay-Händler hättest Du zuzusehen, dass Du ihm nen gleichwertigen Ersatz zu kommen läßt- so biste ausm Schneider! Ohne Gewähr...